Schweiz - Einwanderungsbestimmungen
Immigration
Für die Einreise in die Schweiz genügt Ihr Reisepass oder Personalausweis. Sechs Monate haben Sie dann das Aufenthaltsrecht, um Arbeit zu finden. Sie können Ihren Arbeits- und Wohnort frei wählen.

Wer bekommt die Aufenthaltsbewilligung?
- Selbstständige: Die Aufenthaltsbewilligung gilt 5 Jahre und wird automatisch verlängert (Vorlage von Pass und Erwerbsnachweis)
- Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren: Recht auf Familiennachzug. Für sie gilt die Aufenthaltsbewilligung so lange wie für den Ehegatten bzw. Familienvater
Die Anmeldung
Nach der Ankunft haben Sie acht Tage Zeit, sich bei der Wohngemeinde anzumelden. Dafür brauchen Sie:
- Pass / Personalausweis
- Mitgliedsbestätigung Ihrer Krankenkasse
- Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde
- Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
- aktuelles Passbild (benötigt jedes Familienmitglied)
Das Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erhalten Sie, wenn man beim Arbeitsamt des zuständigen Kantons folgendes vorlegt:
- Arbeitsvertrag
- Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Gültiger Ausweis
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Schweiz Einwandern
Botschaften der Schweiz
In Deutschland:
Otto-von-Bismarck-Allee 4 A
10557 Berlin
Tel.: 030 - 390 40 00
Fax: 030 - 391 10 30
E-Mail: vertretung@ber.rep.admin.ch
www.eda.admin.ch
In Österreich:
Prinz-Eugen-Strasse 7
1030 Wien
Tel: 01 - 79 505
Fax: 01 - 79 505 21
E-Mail: vie.vertretung@eda.admin.ch
www.schweizerbotschaft.at
Botschaften in der Schweiz
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland:
Willadingweg 83
3006 Bern
Postanschrift:
Postfach 250
3000 Bern 15
Schweiz
Tel: (+41) 31 - 359 41 11
Fax: (+41) 31 - 359 44 44
Visa-Abteilung:
Tel: (+41) 31 - 359 42 42
Fax: (+41) 31 - 359 44 56
E-Mail: info@bern.diplo.de
www.bern.diplo.de
Botschaft Österreich:
Kirchenfeldstrasse 77/79
CH-3005 Bern
Tel: (+41) 31 - 35 65 - 252
Fax: (+41) 31 - 35 15 664
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at
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