Reisen in die Schweiz - Einreisebestimmungen
Kein VisumDeutsche dürfen sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass als Touristen für maximal drei Monate im Land aufhalten. Ist eine Arbeitstätigkeit in diesem Zeitraum geplant, so ist diese meldepflichtig. Für längere Aufenthalte muss generell eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden, die man problemlos bei Nachweis einer Arbeitsstelle bzw. ausreichend finanziellen Mitteln erhalten kann. Um arbeiten zu dürfen ist keine Arbeitserlaubnis mehr notwendig.
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Schweiz - Bern |
Flug, Unterkunft, Mietwagen
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Währung - Geld
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Reisen - Aufenthalt
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