Reisen in die Schweiz - Einreisebestimmungen

Kein Visum

Deutsche dürfen sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass als Touristen für maximal drei Monate im Land aufhalten. Ist eine Arbeitstätigkeit in diesem Zeitraum geplant, so ist diese meldepflichtig.

Für längere Aufenthalte muss generell eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden, die man problemlos bei Nachweis einer Arbeitsstelle bzw. ausreichend finanziellen Mitteln erhalten kann.

Um arbeiten zu dürfen ist keine Arbeitserlaubnis mehr notwendig.

Schweiz Zuerich

Visum: nein
Impfungen: nein
Flughäfen:
Basel (BSL / MLH / EAP)
Bern-Belp (BRN)
Engadin (SMV)
Genf (GVA)
Grenchen (ZHI)
Lugano (LUG)
Sion/Sitten (SIR)
St. Gallen-Altenrhein (ACH)
Zürich (ZRH)
Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Währung: Schweizer Franken (CHF)
Telefon Vorwahl: +41
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März–Oktober)
Stromspannung: 220V

Schweiz - Bern


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Weitere Informationen und Links über die Schweiz

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