Auswandern nach Liechtenstein - KurzInfo

Einwanderung Liechtenstein

Liechtenstein ist das Land mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit, doch die Einwanderung ist eine echte Herausforderung. Wer hingegen "nur" einen guten Job sucht, mag hier vielleicht fündig werden. Das Fürstentum ist nicht Mitglied der EU.

Liechtenstein Einwandern

Richtungsweisend war der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum.: Dadurch wurde Liechtenstein als Finanzplatz attraktiv. Ausländische Banken konnten sich im Fürstentum niederlassen, die Zahl der in Liechtenstein vertretenen Banken vervielfachte sich.

Möglichkeiten zum Einwandern

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Fürstentum einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Liechtenstein aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.

Wer seinen Wohnsitz zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Liechtenstein verlegt, hat je nach Dauer die Wahl zwischen folgenden Aufenthaltsbewilligungen:

  1. Eine Saisonbewilligung berechtigt dazu, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in einem saisonalen Betrieb anzutreten. Die Saisonbewilligung ist maximal neun Monate pro Kalenderjahr gültig. (z.B. Bau- und Gastronomiesektor).
  2. Die Kurzaufenthaltsbewilligung berechtigt zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit von maximal zwölf Monaten.
  3. Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt Arbeitnehmer und deren Familien-angehörige zu einem Aufenthalt von maximal fünf Jahren.
  4. Wer sich zehn Jahre lang ordnungsgemäß und ununterbrochen in Liechtenstein aufgehalten hat, kann eine Niederlassungsbewilligung beantragen.

Um steigende Immobilienpreise durch Zuzug zu vermeiden, vergibt das Land pro Jahr nur 72 neue Aufenthaltsbewilligungen (andere Quellen geben 64 an). Der dauerhafte Umzug erfordert daher eine langwierige Vorbereitung. Die Chancen bei der Verlosung sind äußerst gering.

Arbeit - Stellenangebot

Liechtensteins Einwohner gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.

Derzeit kommen auf rund 35.500 Einwohner etwa 32.000 Arbeitsplätze. Die Arbeitskräftereserven im Inland sind erschöpft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten kommt mittlerweile aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz und Deutschland). Manche von ihnen haben dabei die liechtensteiner Rente im Visier. Sie gilt als sicher - in einem Land, das seit dem Zweiten Weltkrieg keine Rezession erlebt hat.

Liechtenstein mangelt es vor allem an Fachkräften, besonders handwerkliche und technische Berufe. Viele Stellen gibt es in den Branchen Maschinenbau, Metallverarbeitung und Anlagenbau, außerdem bei Banken, Treuhand-unternehmen, Wirtschaftsprüfern und Versicherungen. Oft bleiben Stellen unbesetzt, weil die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und der Qualifikation des Arbeitsuchenden zu groß ist. Qualifizierte Bewerber haben daher sehr gute Chancen. Die meisten Arbeitsplätze gibt es in Vaduz, Schaan und Triesen.

Lebenshaltungskosten

84 Prozent der Einwohner des Fürstentums Liechtenstein bewerten ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut.

Innerhalb Europas gehört Liechtenstein zu den Ländern mit den höchsten Lebenshaltungskosten. Für eine Zwei-Zimmer-Wohnung bezahlt man etwa 900 CHF (552 €) Miete pro Monat (ohne Nebenkosten). Viele Einwohner fahren zum Einkaufen in die benachbarten Länder, vor allem nach Österreich, um Geld zu sparen.

Auswandern Liechtenstein - Fazit

Ein nettes kleines Reiseland, gut für Arbeit und Rente, schwierig zum Einwandern.

Fläche: 160 km²
Einwohner: 35.789
Bevölkerungsdichte: 223 E/km²
Regierungsform: Konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage
Nachbarländer: Schweiz, Österreich
Landeshauptstadt: Vaduz
Landessprache: Deutsch
Religionen:
75,7 % römisch-katholisch,
7 % protestantisch,
4,2 % Muslime,
0,13 % Zeugen Jehovas
Währung: Schweizer Franken
1 CHF = 100 Rappen
Telefon Vorwahl: +423
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Stromspannung:

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Stiftungsrecht:
Das liechtensteiner Gesellschaftsrecht erlaubt Stiftungen, die es ermöglichen, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren.

Anders als in Deutschland kann die liechtensteinische Stiftung vom Stifter jederzeit aufgelöst werden. Die Stiftungen dürfen jedoch nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie werden in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1.000 CHF besteuert. Weitere Infos im
Liechtenstein StiftungsratgeberLiechtensteiner Stiftungsratgeber.

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