Indien - Einwanderungsbestimmungen

Immigration

Deutsche, die sich in Indien aufhalten, sind nicht verpflichtet, sich bei der Botschaft oder einem der Konsulate zu melden.

Immigration

Die Hürden für eine Einwanderung sind hoch. Neben dem Touristenvisum und einigen Spezialvisa, etwa für Missionare, gibt es vier verschiedene Kategorien für Studenten, Konferenzteilnehmer, Angestellte und Geschäftsleute. Letzteres ist für ein Jahr gültig, erlaubt aber mehrfache Ein- und Ausreisen.

Einwanderungsmöglichkeiten

Beschäftigte, in der Regel Entsandte ihrer Unternehmen, brauchen von diesen Bestätigungsbriefe. Wichtig ist ein gültiger Arbeitsvertrag, mit dem man man praktisch nie zurückgewiesen wird.

Noch höher liegen die Hürden für den Erhalt der "Indian Citizenship". Nicht-Inder können sie durch Heirat erwerben, wenn sie seit mehr als sieben Jahren in Indien leben. Ohne Heirat muss der Antragsteller mehr als zwölf Jahre in Indien gelebt haben.

Möchte man als deutscher Staatsbürger, ohne familiäre Bindungen nach Indien, über längere Zeit dort leben, ist die Anstellung bei einem Unternehmen in Indien zwingende Voraussetzung. Mittels des so genannten „Letter of Appointment“, den einem der zukünftige Arbeitgeber ausstellt, muss man bei seinem zuständigen Konsulat vorstellig werden.

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Ebenfalls zwingend erforderlich für den Visum-Antrag sind die amtliche Registrierungsbescheinigung für das indische Unternehmen, der Arbeitsvertrag sowie ein Zeugnis, in dem die eigene akademische Qualifikation enthalten ist. Daneben sollten, zur Antragsprüfung, Unterlagen in Kopie beigefügt werden, die Auskunft über das Unternehmen geben, für das der Reisende tätig sein wird.

Sofern eine schriftliche Einladung einer indischen Firma vorliegt, kann es für eine Antragsbearbeitung hilfreich sein, dem Antrag auf Einreise eine Kopie des entsprechenden Schreibens beizulegen. Die Kosten für diese Business Visa betragen derzeit ca. 250 Euro.

Plant man vollständig nach Indien auszuwandern und zu diesem Zweck seine deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft aufzugeben, sollte man sich – neben der reiflichen Überlegung – an sein zuständiges Konsulat wenden, da die Informationen zu diesem Thema – auch von offizieller Seite – sehr unterschiedlich sind.

Auf der einen Seite wird die Möglichkeit der Einbürgerung durch Naturalisation angegeben, für die man entweder innerhalb von 14 Jahren elf Jahre in Indien gelebt haben muss. Eine andere Information besagt, dass man sechs Jahre am Stück in Indien verbracht haben muss.

Eine Auswanderung nach Indien, sei es nur für einen begrenzten Zeitraum oder auch für immer bedarf gründlicher Überlegung und Planung und ist mit vielen bürokratischen Hürden übersät, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können.

Weitere Infos und Kontakte am Ende dieser Seite

Botschaften, Konsul. von Indien

In Deutschland:

Tiergartenstr. 17,
10785 Berlin
Tel.: 030 - 25 79 5 0
Fax: 030 - 25 79 5 102
info@indianembassy.de http://www.indischebotschaft.de

Indische Generalkonsulate in Frankfurt, München, Hamburg

Friedrich Ebert Anlage 26
60325 Frankfurt
Tel. (069) 1 53 00 50
Fax (069) 55 41 25

Widenmayerstrasse 15
80538 München
Tel. (089) 2 10 23 90
Fax (089) 21 02 39 80

Raboisen 6
20095 Hamburg
Tel. (040) 33 80 36
Fax (040) 32 37 57

In Österreich:

Opernring 1
Stiege E/ 4th Stock A
1010 Wien
Tel. : 0043(1) 585 0793-46
Fax : 0043(1) 585 08 05
visapassport@indianembassy.at
www.indianembassy.at

In der Schweiz:

Kirchenfeldstr. 28
3005 Bern
Tel.: 031 350 11 30
Fax: 031 351 15 57
india@indembassybern.ch www.indembassybern.ch

Diplomat. Vertretungen in Indien

Botschaft von Deutschland

No. 6/50G, Shanti Parth, Chanakyapuri,
New Delhi 110021
Tel.: 0091 11 - 44 19 91 99
Fax: 0091 11 - 26 87 31 17 E-info@new-delhi.diplo.de
www.new-delhi.diplo.de


Botschaft von Österreich

EP-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri
New Delhi 110 021
Tel: (+91/11) 2419 2700
Fax: (+91/11) 2688 6929
new-delhi-ob@bmeia.gv.at

Botschaft der Schweiz

Nyaya Marg, Chanakyapuri
New Delhi - 110 021
(P.O. Box 392)
Tel.: +91 11 2687 8372
Fax: +91 11 2687 3093
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