Rückkehr nach Deutschland
Hilfe für Rückwanderer
Es gibt sehr viele Gründe für eine Rückkehr in die alte Heimat, z.B. der Tod eines Ehepartners, Unfall, Betrug, Pleite, Sprachschwierigkeiten, kulturelle Probleme, Arbeitslosigkeit, familiäre Hilfe oder einfach Heimweh. Und es ist überhaupt keine Schande, diesen Schritt zu gehen. Glücklicherweise wird es einem als deutschen Staatsbürger auch nicht schwer gemacht.
In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie, wie viele Deutsche im Jahr 2010 aus welchen Ländern offiziell zurück nach Deutschland kamen. Insgesamt waren es übrigens 114.712 aus aller Welt, wohlgemerkt Deutsche, keine Ausländer!

Wichtig ist, einen guten Start in der neuen, alten Heimat zu haben. Und aus diesem Grund habe ich die nachfolgenden Infos für Sie zusammengetragen.
Wo Sie Hilfe erhalten
Ratsuchende Einzelpersonen können die Broschüren bei den Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände oder beim Generalsekretariat des Raphaels-Werkes gegen Entrichtung einer Schutzgebühr beziehen.
Welche Beratung erhalten Sie beispielsweise beim Raphaels-Werk:
- Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht von Ihnen und Ihrer Familie
- Arbeitssuche, Bewerbung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland
- Sozialleistungen und Arbeitslosengeld
- Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Berufsunfallversicherung
- Steuern, Lebenshaltungskosten und Wohnungssuche
- Vorbereitung der Rückkehr nach Deutschland
- Vermittlung von Kontakten in Deutschland
- persönliche Fragen
Wo werden Sie wohnen und arbeiten?
Oftmals kehrt man entweder zu seiner Familie, seinen Verwandten oder Freunden zurück bzw. in deren Nähe. Wenn direkt vor Ort nichts sofort frei wird, suchen sich viele Heimkehrer vorerst eine Ferienunterkunft, um erst einmal anzukommen - eine Übersicht der Ferienunterkünfte in Deutschland.
Müssen Sie noch arbeiten, könnte es auch günstig sein, in eine Gegend zu ziehen, wo Ihre Arbeitskraft gesucht wird bzw. die Arbeitslosigkeit am niedrigsten ist (denn Sie müssen in den meisten Fällen ohnehin von Null anfangen). In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie die Höhe der Arbeitslosigkeit in allen Regionen Deutschlands vom Oktober 2010.
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Über eine weitere Möglichkeit können Sie auch nachdenken: Da Sie ja sowieso von vorn anfangen müssen, könnten Sie auch in ein anderes deutschsprachiges europäisches Land ziehen, wo der Arbeitsmarkt noch besser als in Deutschland ist. Beispielsweise liegt die Arbeitslosenquote in der Schweiz nur bei 3,7 % (im Juli 2009) - siehe Arbeitslosenstatistik auf Wikipedia. Nur Bayern kommt da mit 3,8 % heran.
Arbeitslosengeld in Deutschland
Nicht jeder Rückkehrer hat ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Es gibt zahlreiche Auflagen, die erfüllt werden müssen und diese sind von folgenden Kriterien abhängig:
- Wie lange hat der Auslandsaufenthalt gedauert?
- War die Tätigkeit im Ausland sozialversicherungspflichtig?
- Wie lange war man zuvor in Deutschland berufstätig?
Zudem gibt es einige Ausnahmeregelungen. Daher sollte man sich in jedem Fall an das zuständige Arbeitsamt wenden und sich dort nach der Rückkehr nach Deutschland umgehend arbeitslos melden. Dafür muss man jedoch einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und im Besitz eines gültigen deutschen Ausweises sein. Rückkehrer müssen ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Nur mit dieser Meldebescheinigung kann man sich in Deutschland arbeitslos melden. Für Grenzgänger gelten oft andere Voraussetzungen.
Leistungsansprüche in Deutschland
Sollten Sie im Auswanderungsland (Länder der EU, EWR, Schweiz) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben, so können diese unter Umständen mit nach Deutschland genommen werden. Dazu stellen Sie ein Antrag bei der ausländischen Arbeitsverwaltung. Ferner müssen Sie schon vier Wochen vor der Ausreise Arbeitslosenleistungen erhalten haben und Sie sollten nachweisen, dass zur Zeit kein passendes Jobangebot vorliegt. Zudem ist es wichtig, dass nachgewiesen werden kann, dass eine Arbeitsvermittlung im Ausland in nächster Zeit nicht zu erwarten ist, da zum Beispiel die Lage auf dem Arbeitsmarkt schlecht ist.
Um Leistungen mit nach Deutschland nehmen zu können, benötigen Sie das Formblatt E303. Dies ist bei der Arbeitsagentur in Deutschland und im Ausland erhältlich. Das ausgefüllte Blatt muss bei der Arbeitsverwaltung des Auswanderungslandes vorgelegt werden. Das sollte mindestens vier Wochen vorher geschehen, damit eine Auszahlung der Leistungen auch in Deutschland gewährleistet werden kann. Für die Zahlung dieser Leistung besteht eine Frist von drei Monaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Infoportal von EURES.
Krankenversicherung
Rückkehrer verlieren fast automatisch mit der Ummeldung ihren Versicherungsschutz. Damit es zu keinen Versorgungsproblemen kommt, sollten Sie am besten noch vor Ihrer Rückkehr eine deutsche Krankenkasse kontaktieren. Wenden Sie sich an Ihre alte Krankenkasse. Diese kennt Sie bestimmt noch und ist vielleicht noch bestens mit Ihren Bedürfnissen vertraut. Hier erhalten Sie auch Rat zur Pflegeversicherung. Der Antrag auf eine Versicherung muss in jedem Fall neu gestellt werden. Sollten Sie vor Ihrer Auswanderung privat versichert gewesen sein, können Sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. In diesem Fall müssen Sie sich wieder bei einer privaten Krankenkasse anmelden.
Rentenversicherung
Wichtig ist, dass Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung zurückmelden. Die im Ausland gearbeiteten Zeiten werden meist von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Hier bestehen jedoch Einschränkungen und es müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Ob und wie viel der Ansprüche berücksichtigt werden können, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.


