Immigration
Ausländer erhalten in Chile ein Einwanderungsvisum, wenn ihre Tätigkeit zum Wohl und der Entwicklung des Landes beiträgt. Die Einwanderungserlaubnis wird nur Angehörigen einer Berufsgruppe gewährt, die in Chile als Mangelware gilt (z.B. Techniker, Akademiker und hoch qualifizierte Handwerker) und wird vom chilenischen Außenministerium ausgestellt.

Wenn Sie längere Zeit in Chile leben wollen, lassen Sie sich vorab Zeugniskopien, Geburtsurkunden, Passbilder u. ä. Dokumente (bzw. deren Übersetzung) von der chilenischen Botschaft in Ihrem Land beglaubigen.
Einwanderungsmöglichkeiten
Visum für Befristeten Aufenthalt "Residentes Temporarios“
Dieses Visum wird Ausländern, die familiäre Bindungen nach Chile haben, ebenso ausgestellt wie ausländischen Investoren (z.B. bei Immobilienerwerb), Forschern, Wissenschaftlern, Repräsentanten religiöser Vereinigungen und Ausländischen Bürgern, die von ausländischen Unternehmen entsandt werden und als technische Berater fungieren. Es reicht auch schon die Anmeldung eines Gewerbes.
Voraussetzungen:
- Familiäre Bindungen nach Chile: Ehepartner mit chilenischer Staatsangehörigkeit, Eltern oder Kinder chilenischer Staatsangehörigkeit, Vorfahren mit chilenischer Staatsangehörigkeit, Ehepartner und Kinder von Ausländern mit Wohnsitz in Chile, Eltern von volljährigen Ausländern mit Wohnsitz in Chile
- Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragssteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet. Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muss der Ehepartner den Antrag unterschreiben (darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben).
- Einkommens- oder Vermögensnachweis (geringes Einkommen oder Rente reicht schon)
- 3 Passfotos
Bemerkung:
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier Wochen, wenn der Antragsteller die Faxgebühr entrichtet. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen. Das Visum wird für die Dauer von höchstens einem Jahr ausgestellt. In Chile kann ein „unbefristetes Aufenthaltsvisum" beantragt werden.
Studentenvisum "Residentes Estudiantes"
Voraussetzungen:
- Aufnahmebestätigung der Universität oder der vom chilenischen Staat anerkannten Ausbildungseinrichtung
- Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhaltes (Darlehen und/oder Stipendium). Andernfalls muss nachgewiesen werden, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorliegen (Einkommensnachweis, Bankguthaben, etc.)
- Eidesstattliche Erklärung anhand derer die Eltern versichern, für den Lebensunterhalt aufzukommen
- Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 3 Passfotos
Bemerkung:
Das Visum wird nur für die Dauer von höchstens einem Jahr erteilt. Das Visum kann in Chile verlängert werden. Es ist nicht erlaubt, mit einem Studentenvisum einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.
Visum für Ausländische Arbeitnehmer "Residentes sujeto a contrato" - Vertraglich verpflichtete Ausländer
Voraussetzungen:
- Der Arbeitsvertrag
- Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
- Ärztliches Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet. Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muss der Ehepartner den Antrag unterschreiben (darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben)
- Einkommens- und Vermögensnachweis
Bemerkung:
Der Arbeitsvertrag muss vom Arbeitgeber im Beisein eines Notars in Chile unterzeichnet und vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen legalisiert werden. Wenn der Vertrag nur vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde, muss der Antragsteller das Dokument in Anwesenheit des Konsuls von Chile unterschreiben. Der Antragsteller muss alle übrigen Dokumente bereits im Vorfeld dem Konsulat übergeben.
Das Visum wird für die Dauer von höchstens zwei Jahren ausgestellt. Wenn nach Ablauf von zwei Jahren ein weiterer Verbleib in Chile gewünscht wird, kann ein unbefristetes Aufenthaltsvisum beantragt werden. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.
Weitere Visum-Möglichkeiten sind:
- "Residentes Oficiales" - Diplomaten und Offizielle
- "Asilados Politicos y Refugiados" - Politische Asylanten und Flüchtlinge
- "Permanencia Difinitica" - Ständiger Wohnsitz
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Chile Einwandern
Botschaften von Chile
In Deutschland
Zuständig für Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt:
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Mo–Fr 08.00–17.00 Uhr
Konsularabteilung
Tel.: 030-204 49 90
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embachile@alemaniaechileberlin.de
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Mo-Fr 08.30–13.00 Uhr
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Fax: 089-22 20 12
Mo. - Fr. 08.00–13.00 Uhr
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Telex: 115 952 EMCHI-A
Mo - Fr 09.00 - 13.00
echileat1@chello.at
In der Schweiz
Konsularabteilung der Botschaft von Chile
Eigerplatz 5
3007 Bern
Tel.: 41 (31) 370 00 59
Fax.: 41 (31) 371 07 48
9.00 – 13.00 Uhr
consulado.berna@embachile.ch
Diplomat. Vertretungen in Chile
Botschaft von Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Las Hualtatas 5677
Cailla 220,
Correo 30
Vitacura
Santiago de Chile
Tel.: (0056 2) 463 25 00
Fax: (0056 2) 463 25 25
info@santiago-de-chile.diplo.de
www.santiago.diplo.de
Arbeitszeit: Mo - Do: 7.45 - 17.00
Fr: 7.45 - 13.45 Uhr
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Di., Do. u. Fr. : 9.00 -12.00 Uhr
Mi.: 9.00 -12.00 Uhr/ 14.00 - 16.00 Uhr (nach Vereinbarung)
Botschaft von Österreich
Barros Errazuriz 1968
3 piso
Santiago de Chile
Tel.: (+56/2) 22 34 774
FAX: (+56/2) 20 49 382
Mo.-Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr
santiago-de-chile-ob@bmaa.gv.at
Botschaft der Schweiz
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Américo Vespucio Sur 100,
piso 14
Santiago (Las Condes)
Korrespondenzadresse
Embajada de Suiza
Casilla 3875
Santiago de Chile
Tel. +56 2 928 01 00
Fax +56 2 928 01 35
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