Australien - Einwanderungsbestimmungen

Immigration

Australien-Fans, die für eine Zeit, oder für immer nach Australien auszuwandern möchten, haben, wenn sie den geforderten Einwanderungs-Mindestanforderungen entsprechen, sehr gute Chancen. Aber trotzdem sind die australischen Behörden sehr wählerisch bei dem Genehmigen von Einwanderungsanträgen.

Immigration

Da der Umfang der Formalitäten ziemlich unüberschaubar ist, wählen die meisten Auswanderungs-Interessenten einen Immigration Agent, um sich den Behördenstress zu vereinfachen, den man erledigen muss, bevor man überhaupt in die engere Auswahl der Einwanderungskandidaten kommt.

Einwanderungsmöglichkeiten

Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren können mit einem Working Holiday Visum bis zu einem Jahr in Australien Urlaub machen bzw. Arbeiten und evtl. 1 Jahr verlängern.

Wer über die Skilled Migration auswandern möchte, muss jünger als 45 Jahre alt sein, in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium und ausreichend Berufserfahrung nachweisen können und sollte über gute Englischkenntnisse verfügen.
Der erlernte Beruf muss entweder in Australien dringend gesucht werden, oder aber man benötigt eine Anstellung bei einem australischen Arbeitgeber.

Geschäftsleute, die jünger als 55 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, sich mit einem Business Skills Visum in Australien niederzulassen.

Finanziell unabhängige Rentner ab 55 Jahre (Partner kann jünger sein), ohne unterhaltspflichtige Angehörige in ihrem Haushalt, können bis zu 4 Jahre mit einem Investor Retirement Visum in Australien bleiben (Kosten $230 und $10.440 je Antragsteller), wenn sie eine langfristige Investition in Australien tätigen. Danach können sie um 10 Jahre verlängern (Kosten $260). Mit diesem Visa darf man bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen.

Aufgrund des flexiblen Visasystems gibt es weitere Möglichkeiten, sich den Traum von der Auswanderung zu erfüllen. Diese wären u. a.:

Partnervisum
Wenn Sie einen Partner haben, der australischer Staatsbürger ist, mit dem Sie eine aufrichtige Beziehung führen und Ihr Leben teilen, dann können Sie ein Partnervisum beantragen. Die Beziehung sollte mindestens seit einem Jahr andauern und muss belegt werden (d. h. durch Belege, gemeinsame Rechnungen, Mietverträge, Briefumschläge mit beiden Namen drauf, Fotos usw).

Alle konkreten Informationen zum Partnervisum für Australien finden Sie auf den Webseiten des DIMIA. Dort können Sie auch die Antragsformulare runterladen. Folgendes muss eingereicht werden:

  • Formular 47SP - mit umfangreichen Angaben zu Ihnen selbst
  • Formular 40SP - muss Ihr australischer Partner ausfüllen
  • Pässe - von Ihnen und Ihrem Partner als beglaubigte Kopie
  • Fotos - je zwei pro Person
  • Heiratsurkunde - falls Sie verheiratet seid
  • Belege Ihrer Beziehung - falls Sie nicht verheiratet sind
  • schriftliche Erklärung zur Geschichte Ihrer Beziehung (egal ob verheiratet oder nicht)
  • Zwei Schriftliche Erklärungen von australischen Bekannten, die Ihre Beziehung unterstützen
  • Ergebnisse von Gesundheitschecks - u.a. müssen Sie zum röntgen (alles zusammen kostet ein paar hundert Dollar kosten!)
  • polizeiliches Führungszeugnis - besorgen Sie das schon in Deutschland (in Australien müssen Sie zum deutschen Konsulat)
  • Formular 80 - nochmal kurz über Sie beide
  • die letzten zwei Steuerbescheinigungen Ihres australischen Partners - er ist Ihr Sponsor und muss nachweisen, dass er Sie finanziell unterstützen kann!

Die Kosten für ein Partnervisum für Australien betragen 1795 AUD (2004), plus alles was sonst noch anfällt (Arzt, Beglaubigungen, Führungszeugnis usw.). Versuchen Sie also im Vorfeld so viele Infos zu den Erfolgsaussichten Ihres Partnervisumantrages einzuholen, wie Sie erhalten können. Sprechen Sie mit der "Telefonseelsorge" der DIMIA (ph: 131 881) oder mit einem Beamten persönlich. Versuchen Sie eine Prognose zu bekommen. Eine definitive Aussage werden diese nicht geben können, wenn sie aber glauben, Ihr Antrag hat kaum Chancen auf Erfolg, werden sie Ihnen das hoffentlich zu verstehen geben. Das spart viel Zeit und Kosten.

Wenn Sie den vollständigen Antrag für das Partnervisum einreichen, bekommen Sie ein "bridging visa". Sie können dann zunächst so lange bleiben, bis Ihr Antrag bearbeitet ist (etwa 6 Monate). In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten (ausser Sie haben ein Working Holiday Visum).

Wenn Ihr Partnervisum vorerst genehmigt wurde, sollten Sie dann möglichst für die nächsten zwei Jahre permanent in Australien bleiben. Wenn Sie auch nur vorübergehend raus wollen, müssen Sie das beantragen!

Für den endgültigen Bescheid über Ihr australisches Partnervisum wird Ihre Beziehung nach zwei Jahren nochmals beleuchtet. Existiert sie nicht mehr, können Sie wahrscheinlich nicht bleiben. Ansonsten bekommen Sie den "permanent residence" Status.

Studenten Visum - Infos HIER
Weitere Infos: TAFE Western Australia

Botschaften von Australien

In Deutschland:
Australische Botschaft
Wallstraβe 76-79
10179 Berlin
Tel.: 030 - 88 00 88 - 0 (Fax: - 210)
Telef. Visainformationsdienst:
Mo - Do 13 bis 17 Uhr,
Fr 13 bis 16 Uhr
Tel.: 030 - 700 129 129
E-Mail: info.berlin@dfat.gov.au
www.germany.embassy.gov.au

In Österreich:
Australische Botschaft
Mattiellistrasse 2-4
A 1040 Wien
Tel.: 01- 506 740
Fax: 01 - 504 11 78
E-Mail: austemb@aon.at
www.austria.embassy.gov.au

In der Schweiz:
Australian Consulate-General
Chemins des Fins 2
Case Postale 172
1211 Genf 19
Schweiz
Tel.: 022 799 9100
Fax: 022 799 9178
E-Mail: australian.consulate-geneva@dfat.gov.au
www.australia.ch

Diplomatische Vertretungen in Australien

Botschaft von Deutschland
Embassy of the Federal Republic of Germany
119 Empire Circuit
Yarralumla, ACT 2600
Australien
Tel.: +61 2 62 70 19 11
E-Mail: info@canberra.diplo.de
www.canberra.diplo.de

Consulate General of the Federal Republic of Germany

13 Trelawney Street
Woollahra, N.S.W. 2025
Australien
Tel: +61 2 9328 7733
E-Mail: info@sydney.diplo.de
www.sydney.diplo.de

Botschaft von Österreich
12 Talbot Street
Forrest, ACT 2603
Australien / Australia
Tel: +61 2 629 515 33
E-Mail: canberra-ob@bmeia.gv.at
www.austria.org.au

Embassy of Switzerland
Canberra
7, Melbourne Avenue
Forrest, ACT 2603
Australia
Tel.: 0061 2 6162 8400
Fax: 0061 2 6273 3428
E-Mail: can.vertretung@eda.admin.ch
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